Kosten

Um Ihre Kostenfrage beantworten zu können, ist zunächst entscheidend, ob Sie eine Rechtsberatung oder Mediation wünschen. 

 

Rechtsanwaltskosten

Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV). Sie richten sich entweder nach dem sogenannten Streitwert oder nach dem Gebührenrahmen, die sich aus dem Vergütungsverzeichnis ergeben.

 

Sie können mit mir auch Honorarvereinbarungen abschließen. Die Abrechnung kann nach einem vereinbarten Stundensatz oder als Pauschalhonorar erfolgen.

 

Beratungen von Verbrauchern ohne nachfolgende Vertretung kann eine Beratungsgebühr von max. 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer auslösen (§ 34 RVG).

 

Konkrete Angaben zu den entstehenden Gebühren oder Honorarvereinbarungen erfordern die genaue Kenntnis Ihres Einzelfalls und werden im gemeinsamen persönlichen Gespräch erörtert.

 

Rechtsschutzversicherung

 

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten einer außergerichtlichen Beratung oder eines Rechtsstreits.

 

Gern hole ich die Kostendeckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers für das jeweilige Mandat ein. 

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Sollte Ihr Einkommen gering sein, sollten Sie Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen beziehen, gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. 

 

Gern prüfe ich für Sie, ob bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

 


Mediationskosten

Vor der Durchführung der Mediation schließe ich mit den Medianten einen Mediationsvertrag, in dem auch mein Honorar auf Basis einer Stundenvergütung vereinbart wird. 

 

Das Erstgespräch kostet zunächst 150,00 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Kosten für weitere Sitzungen werden individuell auf Basis der jeweiligen Einkommensverhältnisse und der Komplexität des Konfliktfalles verhandelt und vereinbart. 

 

Leider gibt es in Deutschland keine Mediationskostenhilfe. Jedoch übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Mediation. Gerne kläre ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Erstattung der Kosten möglich ist.