Für die Interessen des Kindes
Als zertifizierte Verfahrensbeiständin und Rechtsanwältin - vorwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts - steht für mich das Wohl des Kindes an erster Stelle. Daher gebe ich dem Kind eine Stimme vor Gericht.
Als Verfahrensbeiständin werde ich durch das Familiengericht als Interessenvertreterin des Kindes („Anwältin des Kindes“) bestellt. In dieser Funktion führe ich Gespräche mit dem Kind/den Kindern, den Eltern und ggf. weiteren Beteiligten. Dabei geht es in der Regel um Fragen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang.
Meine Aufgabe ist es, sowohl das subjektive Interesse, also den Willen des Kindes selbst, als auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl) festzustellen und vor Gericht geltend zu machen. Hierfür biete ich dem Kind meine Unterstützung an und ermögliche ihm dadurch, sich alters- und entwicklungsgemäß eine eigene Meinung zu bilden und diese frei äußern zu können.
Sofern eine Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gelingt, wirke ich gerne auf eine einvernehmliche Lösung hin.