Mediation

In unser aller Leben gibt es Situationen, in denen sich Konflikte verhärten und unlösbar scheinen. Wenn Sie neue, konstruktive Strategien im Umgang mit Streit suchen, kann die Mediation Antworten geben. 

 

Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren, an dem die Streitbeteiligten freiwillig teilnehmen. Die Beteiligten entwickeln gemeinsam eigenverantwortlich Lösungen, die möglichst viele ihrer Interessen berücksichtigen. Dadurch können sie diese besser annehmen und dauerhaft akzeptieren. 

 

Familienmediation

Mediation eignet sich für Konflikte jeglicher Art. In der Familienmediation können beispielsweise gute und nachhaltige Lösung gefunden werden,

 

  • bei Trennung und Scheidung
  • wenn es um Kinder geht: elterliche Sorge / Umgangsregelungen
  • bei Lebenspartnerschaften
  • bei Ehe- und Partnerschaftsgestaltung
  • in Patchwork-Familien

 

Meine Aufgabe besteht darin, für eine strukturierte Verhandlungsführung zu sorgen und sicherzustellen, dass einander zugehört wird. Auf dieser Kommunikationsgrundlage können die Beteiligten schnelle und flexible Lösungsoptionen entwickelt. Das heißt: Sie bestimmen selbst, welche Lösungen es für Ihren aktuellen Familienkonflikt geben kann.

 


Mediatorin und Rechtsanwältin

In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Mediatorin oder Rechtsanwältin zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Konflikt mittels Mediation beilegen wollen, können Sie von meiner anwaltlichen Erfahrung profitieren: Auch wenn die Lösung gerade nicht nach juristischen Gesichtspunkten erfolgen soll, kann das Recht doch eine Orientierung bieten. Aufgrund meiner juristischen Kenntnisse kann ich einschätzen, wann es sinnvoll ist, eine angedachte Vereinbarung vorab noch durch externe Berater überprüfen zu lassen.

 

Mein Ziel ist es, dass Sie zum Ende einer Mediation eine rechtsverbindliche Vereinbarung in den Händen halten, welche nach Möglichkeit ein gerichtliches Verfahren vermeidbar macht und zur Lösung Ihres Konfliktes beiträgt.

 

Mediationsverfahren

Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Grundprinzipien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Beteiligten entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme.
  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden.
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten bestimmen selbst die Lösung.
  • Allparteilichkeit/Neutralität des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Beteiligten bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen.
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.               

 

 

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